Fachanwalt für Erbrecht Dr. Karl

Dr. Karl erhält Fachanwaltsbezeichnung für Erbrecht

Wir freuen uns, Ihnen eine besondere Neuigkeit aus unserer Kanzlei mitzuteilen: Unser Kollege Dr. Karl wurde von der Rechtsanwaltskammer offiziell die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ verliehen.

Damit erweitert Dr. Karl seine bereits umfassende Expertise im Zivil- und Erbrecht um eine zusätzliche, anerkannte Qualifikation. Die Fachanwaltsbezeichnung dokumentiert vertiefte theoretische Kenntnisse sowie umfangreiche praktische Erfahrung auf diesem Gebiet.

Wir gratulieren Dr. Karl herzlich zu dieser Auszeichnung und freuen uns über die zusätzliche Fachkompetenz im Team – zum Vorteil unserer Mandantinnen und Mandanten.

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