Einführung der Digitalsteuer in Europa

Die Europäische Kommission hat im März 2018 eine Richtlinie zur Einführung einer Digital Service Tax vorgeschlagen. Auf diese Weise sollten Erträge aus (bestimmten) digitalen Dienstleistungen besteuert werden. Hierzu zählen u. a. die Online-Werbung und die Verwendung der von Webportal-Nutzern gesammelten Daten für kommerzielle Zwecke.

Da sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Dezember 2018 auf keine einheitliche Besteuerung verständigen konnten, haben einige Staaten mittlerweile ihre eigene Digitalsteuer eingeführt oder planen dies. Hierzu ein kurzer Überblick (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  •  Frankreich hat zum 1.1.2019 eine Digitalsteuer von 3 % auf Vermittlungseinnahmen aus der Bereitstellung mehrseitiger Plattformen und auf Werbeeinnahmen aus der Bereitstellung von Internetwerbung eingeführt. Steuerpflichtig sind Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von über 750 Mio. €, die in Frankreich mind. 25 Mio. € aus den relevanten Leistungen erzielen.
  •  Österreich hat zum 1.1.2020 eine Digitalsteuer von 5 % auf Online-Werbeumsätze eingeführt. Steuerpflichtig sind Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von über 750 Mio. €, die in Österreich mind. 25 Mio. € aus den relevanten Leistungen erzielen.
  •  Italien hat zum 1.1.2020 eine Digitalsteuer von 3 % auf bestimmte Internetdienstleistungen eingeführt. Betroffen sind Konzerne mit einem globalen Umsatz von mind. 750 Mio. € und einem Umsatz in Italien von mind. 5,5 Mio. €.
  •  Großbritannien beabsichtigt, ab April 2020 eine Digitalsteuer von 2% auf bestimmte digitale Umsätze einzuführen. Betroffen sind Konzerne mit einem globalen Umsatz von mehr als 550 Mio. € und mehr als 27,5 Mio. € Umsatz mit Nutzern in Großbritannien. ¡ In Spanien soll die neue Regierung den Entwurf über eine Digitalsteuer von 3 % auf Online-Werbeeinnahmen durchsetzen. Betroffen wären Konzerne mit einem globalen Umsatz von mind. 750 Mio. € und einem Umsatz in Spanien von mind. 3 Mio. €.
  •  Tschechien plant eine Digitalsteuer von 7 %. Betroffen wären Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von über 750 Mio. €. Davon müssen mind. 5 Mio. € in Tschechien umgesetzt werden.
  •  Deutschland hat die Einführung einer eigenen Digitalsteuer zunächst verschoben und beabsichtigt, bis Mitte 2020 eine mit der OECD abgestimmte Steuer zu beschließen.

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