Erbschaftsteuer 2026: Was die anstehenden Verhandlungen für Unternehmensnachfolgen bedeuten
Bei der Erbschaftsteuer kommt Bewegung in die Diskussion: Das Bundesverfassungsgericht wird sich am 12. und 13. Oktober 2026 in zwei Verfahren mit zentralen Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer befassen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Familienunternehmen ist insbesondere die Überprüfung der Verschonung von Betriebsvermögen von Bedeutung. Wer eine Unternehmensnachfolge plant, sollte die weitere Entwicklung deshalb aufmerksam verfolgen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht
Nach langem Warten stehen nun konkrete Termine fest: Am 12. und 13. Oktober 2026 befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit zentralen Fragen des geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts.
Noch handelt es sich dabei nicht um die Entscheidungen selbst. Dennoch können die Verfahren insbesondere für Unternehmen und geplante Unternehmensnachfolgen von erheblicher Bedeutung sein.
Auf dem Prüfstand stehen unter anderem die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Verschonung von Betriebsvermögen.
Wann die Urteile verkündet werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Nach § 30 Satz 4 BVerfGG sollte die Verkündung jedoch spätestens drei Monate nach Abschluss der mündlichen Verhandlung erfolgen.
Was bedeutet das für die Unternehmensnachfolge?
Die anstehenden Verhandlungen sind zunächst kein Grund, eine geplante Unternehmensnachfolge übereilt vorzuziehen.
Denn die Entscheidung über eine Unternehmensübertragung sollte niemals allein aufgrund steuerlicher Erwägungen getroffen werden. Ebenso wichtig sind die zivilrechtliche und ertragsteuerliche Gestaltung sowie die individuelle familiäre Situation.
Wer jedoch bereits eine größere oder zeitkritische Unternehmensnachfolge plant, sollte die anstehenden Verfahren zum Anlass nehmen, die eigene Situation und bestehende Nachfolgeplanung besonders sorgfältig zu überprüfen.
Welche Punkte sollten Unternehmer jetzt prüfen?
Im Mittelpunkt sollte zunächst die Frage stehen, ob eine Übertragung des Unternehmens zivilrechtlich und familiär zum jetzigen Zeitpunkt bereits sinnvoll ist.
Darüber hinaus sind insbesondere folgende steuerliche Fragen relevant:
- Ist eine Übertragung zivilrechtlich und familiär bereits sinnvoll?
- Sind die Voraussetzungen der §§ 13a und 13b ErbStG erfüllt?
- Wie hoch ist das Verwaltungsvermögen?
- Liegt ein Erwerb von mehr als 26 Millionen Euro vor? Falls ja,
- Welche Bedeutung hat die Verschonungsbedarfsprüfung?
- Welche nicht begünstigten Vermögenswerte besitzt der Erwerber?
- Ist an Vorbehaltsnießbrauch, Stimmrechtsbindungen oder Rückforderungsrechte zu denken?
- Bestehen Risiken durch eine zu erwartende/befürchtende spätere Verletzung der Nachsteuer- oder Behaltensregelungen oder der Lohnsummenregelung?
Gerade bei komplexen Unternehmens- und Vermögensstrukturen empfiehlt sich dabei eine individuelle Betrachtung.
Was kann nach den Verhandlungen zur Erbschaftsteuer passieren?
Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist offen.
Das Gericht kann die geltenden Regelungen bestätigen, einzelne Vorschriften beanstanden oder weitere Vorgaben für den Gesetzgeber machen. Denkbar sind auch Übergangsregelungen, Fristen oder Stichtage.
Die Erfahrungen aus früheren Verfahren zeigen zugleich: Selbst eine festgestellte Verfassungswidrigkeit bedeutet nicht automatisch, dass die Betriebsvermögensverschonung für bereits vorgenommene Übertragungen entfällt.
Übertragungen vor dem Verhandlungstag können aus derzeitiger Sicht wie geplant vollzogen werden. Unabhängig vom weiteren Verlauf der Verhandlung beziehungsweise des Verfahrens besteht mindestens bis zu diesem Tag Vertrauensschutz auf die bisherigen Regelungen.
Jetzt Unternehmensnachfolge prüfen – aber nicht überstürzt handeln
Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet der Verhandlungsstart deshalb vor allem: nicht überstürzt handeln, aber genau hinschauen.
Wer ohnehin eine Unternehmensübertragung vorbereitet oder eine größere beziehungsweise zeitkritische Nachfolge plant, sollte die bestehende Gestaltung jetzt sorgfältig überprüfen und die weitere Entwicklung beim Bundesverfassungsgericht im Blick behalten.
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge erfordert dabei immer eine ganzheitliche Betrachtung. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sind ebenso zu berücksichtigen wie zivilrechtliche, ertragsteuerliche und familiäre Aspekte.
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