Erleichterungen hinsichtlich der Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse gemäß § 325 HGB

Bestimmte Unternehmen – insbesondere Kapitalgesellschaften – sind neben der Aufstellung des Jahresabschlusses auch zu dessen Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger oder zur Hinterlegung dort verpflichtet.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bei grundsätzlich fortbestehender Offenlegungsfrist nach § 325 HGB in seiner Pressemitteilung vom 8. April 2020 folgende entlastende Maßnahmen für Unternehmen beschlossen, die ihre Jahresabschlüsse aufgrund der Corona-Krise bisher nicht fristgerecht einreichen konnten:

  • Aussetzung neuer Androhungs- und Ordnungsgeldverfügungen gegen Unternehmen. Die gesetzliche Offenlegungspflicht nach § 325 HGB besteht jedoch fort.
  • Nachholungsmöglichkeit der Offenlegungen für Unternehmen bis zum 12. Juni 2020, die eine Androhungsverfügung mit Datum zwischen dem 6. Februar 2020 und dem 20. März vom BfJ erhalten haben. Dies gilt auch dann, wenn die sechswöchige Nachfrist für die versäumte Offenlegung schon vorher abgelaufen ist bzw. ablaufen wird. Zuvor angedrohte Ordnungsgelder werden bei bis zum 12. Juni 2020 nachgeholten Offenlegungen nicht festgesetzt.
  • Verzicht auf das Einleiten neuer Vollstreckungsmaßnahmen für bestehende Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gegen betroffene Unternehmen nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Dies gilt sowohl für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher als auch für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegenüber Banken.
  • Gewährung von Stundungen aufgrund der aktuellen Corona-Situation. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Antrag mit der inhaltlich nachvollziehbaren Begründung, von der Corona-Krise betroffen zu sein.
  • Rücknahme etwaiger Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse insbesondere gegenüber Banken.

Weiterführende Informationen zu den beschlossenen Erleichterungen siehe www.bundesjustizamt.de/ehug. Sprechen Sie uns bitte an, falls fällige Offenlegungen noch ausstehen, damit wir Ihnen helfen können, diese spätestens bis zum 12. Juni 2020 nachzuholen.

Dieser Beitrag ist zu erst bei unseren Kollegen von Schomerus erschienen. Weitere Informationen und Regelmäßige Updates finden Sie auch auf: https://www.schomerus.de/