Fördermittel

 FÖRDERMITTEL

Auch viele gesunde Unternehmen geraten derzeit unverschuldet in Finanznöte, da infolge des Corona-Virus Lieferketten unterbrochen oder die Nachfrage massiv eingebrochen ist.

Um die Unternehmen einfacher mit Liquidität auszustatten, hat die Bundesregierung ihre bestehenden Garantien und Förderprogramme ausgeweitet. Damit erhalten mehr Unternehmen Zugang zu diesen zinsgünstigen Krediten. Ansprechpartner ist die Hausbank.

Für Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind:

  • Für den KfW-Unternehmerkredit (037/047) übernimmt die KfW 80 Prozent des Risikos (bei Großunternehmen) und 90 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen. Das heißt, Ihre Hausbank übernimmt 20 Prozent bzw. nur 10 Prozent des Kreditrisikos. Ob Sie Sicherheiten stellen müssen, hängt von Ihrer Bonität ab. Ansonsten stehen noch Bürgschaften zur Verfügung (s. unten).
  • Sie können je Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Für Unternehmen, die jünger als fünf Jahre sind:

  • Wenn Ihr Unternehmen mindestens drei Jahre am Markt aktiv ist, bietet die KfW einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt auch hier die Risikoübernahme von 90 Prozent durch die KfW.

Bürgschaften

Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 Prozent erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können. Die Obergrenze von 35 Prozent Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50 Prozent erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen können.

Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent.

Sonderprogramme

Mit den Landesförderbanken sowie den Bürgschaftsbanken stehen Bund und Länder dazu in engem Austausch. Diese Maßnahmen sind durch die bisherigen beihilferechtlichen Regelungen der EU gedeckt. Für Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne Weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei den Förderbanken

aufgelegt. Das wird dadurch ermöglicht, dass die Risikotoleranz der Förderbanken krisenadäquat erhöht wird. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent.

Diese Sonderprogramme werden jetzt bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommissionspräsidentin hat bereits signalisiert, dass sie für Flexibilität in der Anwendung beihilferechtlicher Regelungen im Zuge der Corona-Krise sorgen möchte. Die EU- und Eurogruppen-Finanzminister werden sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission das notwendige Maß an Flexibilität zeigt.

Deutschland schafft das

Die Bundesregierung wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten, indem die nötigen Garantievolumina zur Verfügung gestellt werden. Das ist unproblematisch möglich, denn im Bundeshaushalt steht ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Rahmen kann – sofern erforderlich – zeitnah um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.

Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit, die ausreicht, um eine ernste Situation, vergleichbar mit den Jahren nach der Finanzkrise 2009, zu bewältigen. Die Instrumente haben sich damals bewährt und die im Haushalt 2020 verfügbaren Mittel reichen aus für eine vergleichbare Steigerung des Fördervolumens. Die wird flankiert durch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften. Bei etwaigem zusätzlichem Bedarf für Exportdeckung und Refinanzierung lässt sich der Ermächtigungsrahmen sehr schnell erhöhen.

Bitte beachten Sie auch die regionalen Fördermöglichkeiten. Fragen Sie dazu bitte auch bei Ihrer Hausbank nach. Bitte bedenken Sie aber: Die Politik hat vollmundig versprochen, niemanden hängen zu lassen und ausreichend Fördermittel bereitzustellen. Allerdings sind diese Ankündigungen noch längst nicht operativ umgesetzt. Viele Banken warten noch auf genaue Informationen. Erwarten Sie daher nicht zu schnelle Lösungen.

Dieser Artikel ist zu erst bei unseren Kollegen von HLB Schumacher erschienen. Weitere Informationen und Regelmäßige Updates finden Sie auch auf: https://www.hlb-schumacher.de