Freelancer: Mehr Rechtssicherheit – aber auch neue Pflichten?

Geplante Reform für Freelancer: Mehr Rechtssicherheit – aber auch neue Pflichten

Freelancer sind für viele Unternehmen ein wichtiger Bestandteil einer flexiblen Personalstrategie. Sie bringen spezialisiertes Fachwissen ein, unterstützen bei personellen Engpässen und ermöglichen die Umsetzung zeitlich begrenzter Projekte. Gleichzeitig besteht seit Jahren ein erhebliches Risiko: Wird eine selbstständige Tätigkeit im Nachhinein als Scheinselbstständigkeit eingestuft, können hohe Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen entstehen.

Mit einem aktuellen Gesetzentwurf möchte der Gesetzgeber mehr Rechtssicherheit schaffen. Geplant ist die Einführung einer sogenannten „neuen Selbstständigkeit“, die Unternehmen künftig eine klarere rechtliche Grundlage für den Einsatz von Freelancern bieten soll.

Welche Voraussetzungen sind geplant?

Die neue Regelung soll nur greifen, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer ausdrücklich eine selbstständige Tätigkeit vereinbaren. Zusätzlich müssen mindestens zwei der folgenden Merkmale erfüllt sein:

  • eigenes Unternehmerrisiko,
  • mehrere Auftraggeber,
  • unternehmertypische Aufwendungen,
  • eigener Marktauftritt.

Außerdem darf innerhalb der sechs Monate vor Beginn der Tätigkeit kein Arbeitsverhältnis mit demselben Auftraggeber oder einem verbundenen Unternehmen bestanden haben.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sollen die bislang maßgeblichen Kriterien Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung keine Rolle mehr spielen. Dadurch könnte das Risiko späterer Beitragsnachforderungen im Rahmen von Betriebsprüfungen deutlich reduziert werden.

Rentenversicherungspflicht als neue Verpflichtung

Der Gesetzentwurf sieht jedoch auch eine wesentliche Neuerung vor: Vertragsverhältnisse im Rahmen der „neuen Selbstständigkeit“ sollen künftig grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sein.

Die Beiträge trägt der Auftragnehmer, gemeldet und abgeführt werden sie jedoch durch den Auftraggeber an die Deutsche Rentenversicherung. Für Unternehmen entstehen dadurch zusätzliche organisatorische Anforderungen, insbesondere bei der Abrechnung und den Meldeprozessen.

Jetzt auf die geplanten Änderungen vorbereiten

Die Reform soll voraussichtlich zum 1. Januar 2028 in Kraft treten. Ob der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. Dennoch empfiehlt es sich bereits heute, die möglichen Auswirkungen auf den Einsatz von Freelancern zu prüfen.

Unternehmen sollten insbesondere:

  • bestehende Freelancer-Verträge überprüfen,
  • neue Vertragsmuster an den geplanten Vorgaben ausrichten,
  • mögliche Einsatzbereiche identifizieren,
  • interne Melde- und Abrechnungsprozesse vorbereiten,
  • Auswirkungen auf Honorare und Kosten analysieren.