Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
In Deutschland steuerpflichtige Unternehmen und Personen müssen Veränderungen bei bestimmten Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften und Betriebsstätten der Finanzverwaltung melden. Diese Meldepflichten wurden ab dem 1.1.2018 erweitert und verschärft (siehe Ausgabe 2/2018, Seite 4). Entsprechende Meldungen für Sachverhalte, die im Jahr 2018 verwirklicht wurden, sind zusammen mit den Steuererklärungen für das Jahr 2018 abzugeben, spätestens jedoch […]
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