Wirtschaftsprüfung für kommunale Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Kommunal erfahren. Risikoorientiert. Verständlich.
Wir prüfen Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Stadtwerke, Netzgesellschaften, Versorgungsunternehmen und Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand. Dabei berücksichtigen wir die Rechtsform sowie die maßgeblichen Bestimmungen der Satzungen und Gesellschaftsverträge.
Soweit § 53 HGrG einschlägig ist oder der Prüfungsauftrag dies vorsieht, erweitern wir die Jahresabschlussprüfung um Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und zur Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG. So schaffen wir belastbare Entscheidungsgrundlagen für Geschäftsführung, Aufsichts- und Kontrollgremien.
Kommunale Prüfungsmandate erfordern eine transparente und nachvollziehbare Berichterstattung.. Wir ordnen Prüfungsergebnisse verständlich ein, benennen Risiken und Handlungsfelder und unterstützen eine Kommunikation, die für Verwaltung, Leitungsorgane und Verwaltungsgremien verwertbar ist.
Die Prüfung kommunaler Unternehmen stellt besondere Anforderungen an die Wirtschaftsprüfung. Sie geht häufig über die klassische Abschlussprüfung privatwirtschaftlicher Unternehmen hinaus, da neben der wirtschaftlichen Lage und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung auch öffentliche Verantwortung, kommunale Steuerung, Zweckbindung und besondere Gremienstrukturen eine wichtige Rolle spielen.
Dabei sind nicht nur die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften zu berücksichtigen, sondern auch kommunalrechtliche Rahmenbedingungen, individuelle Satzungs- und Gesellschaftsstrukturen sowie Anforderungen aus Beteiligungsverwaltung und Aufsichtsgremien. Hinzu kommen häufig Nachweis- und Berichtspflichten gegenüber Trägern, Gesellschaftern, Behörden oder weiteren öffentlichen Stellen.
Im Mittelpunkt steht daher eine Prüfung, die Wirtschaftlichkeit, Ordnungsmäßigkeit und Transparenz gleichermaßen betrachtet. Bei Stadtwerken, Netzgesellschaften und Versorgungsunternehmen erweitert sich der Prüfungsrahmen zusätzlich um energierechtliche Fragestellungen. Regulatorische Vorgaben, branchenspezifische Prüfungsvermerke und sachgerechte Abgrenzungen erfordern hier ein fundiertes Verständnis für die besonderen Anforderungen der Energieversorgung. So entsteht eine Prüfung, die nicht nur formal korrekt ist, sondern die tatsächlichen Rahmenbedingungen praxisnah einordnet.
Kommunale Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen der Energieversorgung stehen vor besonderen Anforderungen. Neben den allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften sind weitere Vorgaben der Gemeindeordnung, energierechtliche Regelungen, spezifische Berichtspflichten sowie besondere Anforderungen an Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit zu berücksichtigen.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Prüfung kommunaler Unternehmen sowie in Prüfungen nach energierechtlichen Vorschriften.
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Christina Graf ist Ihre Ansprechpartnerin für die Wirtschaftsprüfung kommunaler Unternehmen und in der Energieversorgung. Sie verbindet langjährige Prüfungserfahrung mit fundierter Expertise in der Rechnungslegung nach HGB sowie in spezialgesetzlichen Prüfungsanforderungen nach der bayerischen Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung oder auch nach EEG, KWKG, StromNEV oder EnFG. Ihre Expertise liegt weiterhin in der Prüfung von Einzelabschlüssen und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS.
Kommunale Unternehmen und öffentliche Einrichtungen unterliegen je nach Rechtsform und Auftrag handelsrechtlichen, kommunalrechtlichen, satzungsmäßigen und spezialgesetzlichen Anforderungen. Häufig spielen öffentlicher Zweck, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Beteiligungssteuerung, Gremienkommunikation, Fördermittel und spezifische Berichtspflichten eine wichtige Rolle.
Soweit § 53 HGrG einschlägig ist oder der Prüfungsauftrag dies vorsieht, wird die Abschlussprüfung erweitert. Im Mittelpunkt stehen Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse, etwa Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Liquidität und wesentliche Risiken.
Ja. Wir begleiten Prüfungen und prüfungsnahe Leistungen für unterschiedliche Organisationsformen des öffentlichen Sektors, darunter Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Stadtwerke, Versorgungsunternehmen, Netzgesellschaften, und weitere kommunale Strukturen. Der konkrete Prüfungsumfang richtet sich nach Rechtsform, Satzung, Gesellschaftsvertrag, landesrechtlichen Vorgaben und dem jeweiligen Prüfungsauftrag.
Gemeint sind Rechnungslegungs- und Berichtspflichten, die im öffentlichen Sektor zusätzlich oder ergänzend zur handelsrechtlichen Rechnungslegung relevant sein können. Dazu gehören je nach Organisation etwa kommunalrechtliche Vorgaben, Wirtschaftsplanung, Finanzplanung, Beteiligungsberichte, Fördermittel- und Zuschussnachweise sowie besondere Transparenz- und Rechenschaftspflichten.
Ja. Dokumentierte Prozesse, klare Zuständigkeiten, wirksame interne Kontrollen und nachvollziehbare Entscheidungswege sind wichtig. Wir unterstützen bei der Prüfung und Weiterentwicklung interner Kontrollsysteme, Risikomanagement, Compliance-Strukturen oder Tax Compliance.
Eine freiwillige Prüfung kann sinnvoll sein, wenn Gremien, Träger, Fördermittelgeber, Banken oder andere Stakeholder belastbare Informationen benötigen. Sie kann Transparenz erhöhen, Vertrauen stärken und helfen, Risiken, Prozessschwächen oder Handlungsfelder frühzeitig zu erkennen.
HLB Augsburg Schwaben begleitet kommunale Unternehmen, Eigenbetriebe, Stadtwerke, Versorgungsunternehmen, Beteiligungsgesellschaften der Gemeinden, bei gesetzlichen, satzungsmäßigen und freiwilligen Prüfungen. Für ein unverbindliches Gespräch erreichen Sie unser Team in Augsburg telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort.
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr
Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
HLB Augsburg Schwaben Wirtschaftsprüfung | https://www.hlb-augsburg.eu/leistungen/wirtschaftspruefung/
HLB Augsburg Schwaben Standort Augsburg | https://www.hlb-augsburg.eu/standort-augsburg/
Handelsgesetzbuch HGB, § 316 Pflicht zur Prüfung | https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__316.html
Handelsgesetzbuch HGB, § 317 Gegenstand und Umfang der Prüfung | https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__317.html
Haushaltsgrundsätzegesetz HGrG, § 53 Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen | https://www.gesetze-im-internet.de/hgrg/__53.html
Haushaltsgrundsätzegesetz HGrG, § 54 Unterrichtung der Rechnungsprüfungsbehörde | https://www.gesetze-im-internet.de/hgrg/__54.html
Bayerische Gemeindeordnung, Art. 86 Rechtsformen gemeindlicher Unternehmen | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-86
Bayerische Gemeindeordnung, Art. 88 Eigenbetriebe | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-88
Bayerische Gemeindeordnung, Art. 89 Kommunalunternehmen | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-89
Bayerische Gemeindeordnung, Art. 94 Unternehmen in Privatrechtsform | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-94
Bayerische Landkreisordnung, Art. 82 Unternehmen in Privatrechtsform | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-82
Bayerisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit, Art. 43 Kassenverwaltung, Rechnungs- und Prüfungswesen | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKommZG-43
IDW PH 9.720.2 – Kommunale Wirtschaftsbetriebe | https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/kommunale-wirtschaftsbetriebe–oefa-aktualisiert-idw-pruefungshinweis/136234
IDW PS 720 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG | https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/idw-ps-720.html
IDW Prüfungshinweis zu kommunalen Wirtschaftsbetrieben | https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/kommunale-wirtschaftsbetriebe-oefa-aktualisiert-idw-pruefungshinweis.html
Wirtschaftsprüferkammer | https://www.wpk.de/