CSRD: Erleichterungen beschlossen – aber nicht final

Weg frei für die Vereinfachung in der Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Am 26.02.2025 ebnete die Europäische Kommission mit dem Content-Vorschlag den Weg für eine Vereinfachung bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung.

Am 16.12.2025 hat das EU-Parlament den Vorschlag in geänderter Form angenommen.

Am 24.02.2026 hat nun auch der EU-Rat den Erleichterungen für Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung und unternehmerischen Sorgfaltspflichten zugestimmt.

Die Veröffentlichung im EU- Amtsblatt ist ein formaler Schritt und soll in den nächsten Tagen erfolgen.

Was bedeutet das für Unternehmen, die nach der alten Regelung berichtspflichtig sind?

  • Die Schwellenwerte ab wann Sie berichtspflichtig sind, sind angehoben worden.
    • Im Jahresdurchschnitt über 1.000 Beschäftigte
    • Umsatzerlöse von über 450 Mio. EUR
  • Zeitliche Verschiebung
    • Nicht-Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind erstmals für das Geschäftsjahr 2027 (sofern Geschäftsjahr = Kalenderjahr) verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
  • Es liegt der EU ein Vorschlag zur Vereinfachung der ESRS-Standards vor, dieser besagt u.a.:
    • Die Anzahl der Datenpunkte wurde um ca. 61 % gekürzt.
    • Freiwillige Angaben wurden gestrichen
  • Erleichterungen bei der EU Taxonomie
    • Es gelten die gleichen Schwellenwerte wie bei der CSRD-Richtlinie
    • Es wurden Wesentlichkeitsgrenzen eingeführt
    • Es sollen Vereinfachungen bei der Taxonomiekonformität eingeführt werden.

Aber:

  • Es ist zu erwarten, dass die EU den Erleichterungen erst in 2027 entscheiden wird.
  • Der deutsche Gesetzgeber muss die CSRD-Richtlinie erst in nationales Recht umsetzen.
  • Neu ist, dass berichtspflichtige Unternehmen nur noch von anderen berichtspflichtigen Unternehmen in der Wertschöpfungskette Informationen zur Nachhaltigkeit einholen müssen.

Aber: andere Stakeholder (wie Banken) könnten nicht-berichtspflichtige Unternehmen „zwingen“ Nachhaltigkeitsregeln einzuhalten und zu dokumentieren (freiwillige Berichtserstattung nach VSME-ESRS).

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns gerne an.