Wichtige Hinweise zur Neuregelung der Meldepflicht zum Transparenzregister

Nach der bisherigen Regelung des § 20 Abs.2 Satz 1 GwG (Geldwäschegesetz) waren Eintragungen in das Transparenzregister entbehrlich, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus elektronisch abrufbaren Dokumenten und Eintragungen aus dem Handels-, dem Partnerschafts-, dem Genossenschafts-, dem Vereins- oder dem Unternehmensregister ergeben haben (sogen. Mitteilungsfiktion). Diese Mitteilungsfiktion wurde zu Gunsten einer europaweit […]

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