Haus mit Fenster und Tür

A1-Bescheinigung bei europäischen Dienstreisen

Arbeitnehmer und Selbstständige, die außerhalb ihres Heimatlandes arbeiten, müssen die sog. A1-Bescheinigung bei sich tragen. Mit dieser Bescheinigung können sie nachweisen, dass sie in ihrem Heimatland versichert sind und somit im europäischen Tätigkeitsland keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.   Die Bescheinigung wird bei Entsendungen und auch bei Dienstreisen in oder durch die Länder der europäischen Union, […]

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