Gesellschafterbeschluss bei Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH
Bei Aktiengesellschaften bedürfen Verträge zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens zwingend der Zustimmung der Hauptversammlung. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist insoweit beschränkt. Lange war umstritten, ob diese Regelung auch auf den Geschäftsführer einer GmbH entsprechend angewendet werden muss. Grundsätzlich ist die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer der GmbH im Außenverhältnis unbeschränkt. Falls Geschäftsführer etwaige Zustimmungserfordernisse aus der Satzung […]
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