Haus mit Fenster und Tür

Ermittlung der ortsüblichen Miete von Gewerbeflächen

Wird ein Grundstück verbilligt vermietet, z. B. zwischen Angehörigen oder nahestehenden Personen, können Werbungskosten grundsätzlich nur anteilig berücksichtigt werden. Als Vergleichsmaßstab für eine mögliche Verbilligung dient die ortsübliche Marktmiete. Der Bundesfinanzhof entschied am 10.10.2018, dass die ortsübliche Vergleichsmiete für Gewerbeimmobilien nicht nach der auf statistischen Annahmen beruhenden ertragsorientierten Pachtwertermittlung – sog. EOP-Methode – bestimmt werden darf. […]

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