Update: Finanzhilfen für Unternehmen in NRW

Hier erhalten Sie eine detaillierte Zusammenstellung verschiedenster Finanzhilfen. Ausgewählte Formularanträge sind beigefügt. Mit einem Klick auf die jeweilige Überschrift gelangen Sie zu den entsprechenden Details.

1. Soforthilfen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt in der Corona-Krise kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit einer Soforthilfe für drei Monate.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.

Verwendungszweck

Die Soforthilfen sollen insbesondere die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller sichern und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrücken.

Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Einmalzahlung für drei Monate (ohne Rückzahlung)
  • Förderbetrag:
    • bis zu 9.000 € (bis zu fünf Beschäftigte / Vollzeitäquivalente)
    • bis zu 15.000 € (bis zu zehn Beschäftigte / Vollzeitäquivalente)
    • bis zu 25.000 € (bis zu fünfzig Beschäftigte / Vollzeitäquivalente)

Voraussetzungen

Gefördert werden nur Unternehmen, die

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Hauptgewerbe als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind,
  • ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben,
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind,
  • maximal 50 Beschäftigte haben und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Antragstellung

Der Antrag auf Soforthilfe kann online unter www.soforthilfe-corona.nrw.de gestellt werden.

2. KfW-Corona Hilfen 2020

Über die Hausbank können gewerbliche Unternehmen jeder Größenordnung sowie Angehörige der Freien Berufe erweiterte KfW-Darlehen mit bis zu 100% Haftungsfreistellung beantragen.

Varianten

  • KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
  • KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
  • KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
  • KfW-Sonderprogramm 2020 – Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. €

 

  • KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern

Ab dem 15.04.2020 können Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern einen Schnellkredit in Höhe von bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019 für Anschaffungen und laufende Kosten beantragen.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die seit Januar 2019 am Markt sind.

Verwendungszweck

Der Schnellkredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) beantragt werden.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Kredit
  • Förderbetrag:
    • Maximaler Kreditbetrag bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
    • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 €
    • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 €
  • Laufzeit: 10 Jahre mit Option auf zwei tilgungsfreie Jahre
  • Zinssatz: Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird mit Zusage des Kredits festgelegt
  • Sonstiges:
    • keine Risikoprüfung durch die Hausbank
    • 100% Risikoübernahme durch die KfW

Voraussetzungen

Das Unternehmen muss im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn erwirtschaftet haben.

Antragstellung

Antrag über die Hausbank.

  • KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind

Bei dem KfW-Kredit für junge Unternehmen und Freiberufler handelt es sich um einen ERP-Gründerkredit-Universell mit einem Volumen von bis zu 1 Mrd. € und einer Risikoübernahme von bis zu 90%.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler, die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sind bzw. 2 Jahresabschlüsse vorweisen können.

Verwendungszweck

Der ERP-Gründerkredit-Universell  kann für Anschaffungen (Investitionen), laufende Kosten (Betriebsmittel) und Warenlager beantragt werden.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Kredit
  • Förderbetrag:
    • bis zu 1 Mrd. € pro Unternehmensgruppe, maximal
      • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
      • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
      • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
      • 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
    • bis zu 100% der Investitionskosten und Betriebsmittel
  • Laufzeit: Es wird zwischen Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierung sowie Übernahme/Beteiligungen unterschieden:

Betriebsmittelfinanzierung

  1. a) Laufzeit und Zinsbindung bis zu 2 Jahre mit endfälliger Tilgung
  2. b) Laufzeit und Zinsbindung bis zu 5 Jahre und höchstens einem tilgungsfreien Jahr

Investitionsfinanzierung

  1. a) Laufzeit und Zinsbindung bis zu 5 Jahre und höchstens einem tilgungsfreien Jahr

Übernahme oder tätige Beteiligungen

  1. a) Laufzeit und Zinsbindung bis zu 5 Jahre und höchstens einem tilgungsfreien Jahr
  • Zinssatz: Die Zinshöhe bewegt sich abhängig vom Rating und der Sicherheitenstellung zwischen 1,00% p.a. und 2,12% p.a.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: ja, bei einer ganz oder teilweisen außerplanmäßigen Tilgung
  • Sonstiges:
    • 80% Risikoübernahme durch die KfW für große Unternehmen
    • 90% Risikoübernahme durch die KfW für kleine und mittlere Unternehmen
    • Kreditabruf innerhalb von 12 Monaten nach Zusage
    • Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage

Besonderheiten

Bei Kreditbeträgen von bis zu 3 Mio. € pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung.

Bei Kreditbeträgen bis einschließlich 10 Mio. € pro Unternehmen führt die KfW eine vereinfachte Risikoprüfung durch.

Voraussetzungen

Gefördert werden nicht Unternehmen, die bereits zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren.

Antragstellung

Antrag über die Hausbank.

  • KfW-Kredit für junge Unternehmen, die längerals fünf Jahre am Markt sind

Hierbei handelt es sich um einen KfW-Unternehmerkredit mit einem Volumen von bis zu 1 Mrd. € und einer Risikoübernahme von bis zu 90%.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind.

Verwendungszweck

Der KfW-Unternehmerkredit  kann für Anschaffungen (Investitionen), laufende Kosten (Betriebsmittel), Warenlager sowie den Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen beantragt werden.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Kredit
  • Förderbetrag:
    • bis zu 1 Mrd. € pro Unternehmensgruppe, maximal
      • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
      • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
      • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
      • 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
    • bis zu 100% der Investitionskosten und Betriebsmittel
  • Laufzeit: Es wird zwischen Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierung sowie Übernahme/Beteiligungen unterschieden:

Betriebsmittelfinanzierung

  1. a) Laufzeit und Zinsbindung bis zu 2 Jahre mit endfälliger Tilgung
  2. b) Laufzeit und Zinsbindung bis zu 5 Jahre und höchstens einem tilgungsfreien Jahr

Investitionsfinanzierung

  1. a) Laufzeit und Zinsbindung bis zu 5 Jahre und höchstens einem tilgungsfreien Jahr

Übernahme oder tätige Beteiligungen

  1. a) Laufzeit und Zinsbindung bis zu 5 Jahre und höchstens einem tilgungsfreien Jahr
  • Zinssatz: Die Zinshöhe bewegt sich abhängig vom Rating und der Sicherheitenstellung zwischen 1,00% p.a. und 2,12% p.a.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: ja, bei einer ganz oder teilweisen außerplanmäßigen Tilgung
  • Sonstiges:
    • 80% Risikoübernahme durch die KfW für große Unternehmen
    • 90% Risikoübernahme durch die KfW für kleine und mittlere Unternehmen
    • Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage

Besonderheiten

Bei Kreditbeträgen von bis zu 3 Mio. € pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung.

Bei Kreditbeträgen bis einschließlich 10 Mio. € pro Unternehmen führt die KfW eine vereinfachte Risikoprüfung durch.

Voraussetzungen

Gefördert werden nicht Unternehmen, die bereits zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren.

Antragstellung

Antrag über die Hausbank.

  • KfW-Sonderprogramm 2020 – Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro 

Bei dem KfW-Sonderprogramm 2020 handelt es sich um eine Beteiligung der KfW an Konsortialfinanzierungen von mittelständischen und großen Unternehmen. Ab einer Konsortialfinanzierung in Höhe von 25 Mio. € übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50% der Gesamtverschuldung.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitzt befinden sowie ein Vorhaben in Deutschland finanzieren möchten.

Verwendungszweck

Gefördert werden Beteiligungen der KfW an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Konsortialkredit
  • Förderbetrag:
    • mindestens 25 Mio. €, jedoch begrenzt auf
      • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
      • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
      • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.
    • Laufzeit: bis zu 6 Jahre
    • Zinssatz: zu gleichen Bedingungen wie andere Banken
    • Sonstiges:
      • bis zu 80% Risikoübernahme durch die KfW

Voraussetzungen

Gefördert werden nicht Unternehmen, die bereits zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren.

Antragstellung

Antrag über die Hausbank.

3. Bürgschaften

Bei Bedarf können Kredite durch eine Bürgschaft besichert werden.

Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt Ausfallbürgschaften bis zu einem Betrag von 2,5 Mio. €. Bei Bürgschaften bis zu einem Betrag von 250.000 € dürfen Bürgschaftsbanken eigenständig innerhalb von 3 Tagen nach Auftragseingang im Expressverfahren über deren Bewilligung entscheiden (Expressbürgschaften).

Für Bürgschaften ab einem Betrag von 2,5 Mio. € sind die Förderinstitute der Länder zuständig.

  • Expressbürgschaft

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, deren Geschäftsmodell vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig war und die seit mindestens 3 Jahren am Mart aktiv sind.

Verwendungszweck

Gefördert werden Finanzierungsvorhaben, wie beispielsweise Investitionen, Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsmittel- und Avalrahmenfinanzierungen.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Bürgschaft
  • Förderbetrag:
    • 50%ige oder 80%ige Ausfallbürgschaft für Kredite bis zu 250.000 €
    • Gesamtfinanzierungsvorhaben darf maximal 400.000 € betragen
  • Laufzeit: dem Förderzweck angepasste Laufzeit
  • Bürgschaftskosten:
    • 1,5% vom Kreditbetrag, mindestens 400 € (für Corona-bedingte Finanzierungen 0,75%)
    • Bürgschaftsprovision:
      • Verbürgungsgrad 50%: 0,70% p.a. des Kreditbetrages
      • Verbürgungsgrad 60%: 1,00% p.a. des Kreditbetrages
    • Vorfälligkeitsentschädigung: ja, bei vorzeitiger Entlassung aus den Bürgschaftsverpflichtungen fällt ein Entgelt in Höhe einer Jahresprovision auf den vorzeitig freigestellten Kredit an

Antragstellung

Antrag über die Hausbank.

  • Klassische Bürgschaft

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, deren Geschäftsmodell vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig war.

Verwendungszweck

Gefördert werden Finanzierungsvorhaben, wie beispielsweise Investitionen, Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsmittelfinanzierungen.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Bürgschaft
  • Förderbetrag:
    • bis zu 50%ige Ausfallbürgschaft für Kredite bis zu 5 Mio. €
    • bis zu 80%ige Ausfallbürgschaft für Kredite bis zu 3,125 Mio. €
  • Laufzeit: dem Förderzweck angepasste Laufzeit
  • Bürgschaftskosten:
    • 1,5% vom Kreditbetrag, mindestens 400 € (bei einem Verbürgungsgrad von 50% und einer Corona-bedingten Finanzierungen 0,75%)
    • Bürgschaftsprovision:
      • Verbürgungsgrad 50%: 0,70% p.a. des Kreditbetrages
      • Verbürgungsgrad 60%: 1,00% p.a. des Kreditbetrages
      • Verbürgungsgrad 70%: 1,25% p.a. des Kreditbetrages
      • Verbürgungsgrad 80%: 1,50% p.a. des Kreditbetrages
    • Vorfälligkeitsentschädigung: ja, bei vorzeitiger Entlassung aus den Bürgschaftsverpflichtungen fällt ein Entgelt in Höhe einer Jahresprovision auf den vorzeitig freigestellten Kredit an

Antragstellung

Antrag über die Hausbank.

4. Unterstützung für Start-Ups

Die NRW.BANK unterstützt junge und innovative Start-up-Unternehmen, die aufgrund ihres jungen Alters nicht die gestellten Anforderungen von Hausbanken erfüllen.

  • Start-up akut

Bei dem NRW.Start-up akut handelt es sich um ein Wandeldarlehen der NRW.BANK an Kapitalgesellschaften in der Seed- oder Start-up-Phase, die nicht älter als 36 Monate sind.

Antragsberechtigt

Gefördert werden junge Unternehmen, die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.

Verwendungszweck

Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Wandeldarlehen
  • Förderbetrag:
    • Mindestbetrag 15.000 €
    • Höchstbetrag 200.000 €, wobei der maximale Förderbetrag durch eine ggfs. bereits bestehende, De-minimis-relevante Förderung des Unternehmens begrenzt wird.
  • Laufzeit: 6 Jahre endfällig
  • Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).
  • Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar
  • Sonstiges: Co-Investment: nicht erforderlich (De-minimis)

Voraussetzungen

Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Antragstellung

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über bei der NRW.BANK zu stellen. Die Mittel werden von der NRW.BANK direkt an den Antragsteller gewährt.

Formularsatz

Startup.akut

  • NRW.Mikrodarlehen

Hierbei handelt es sich um Mikrodarlehen der NRW.BANK für Gründer von Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit bis zu 5 Jahre nach der Gründung aufgenommen haben.

Antragsberechtigt

Gefördert werden natürliche Personen, Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmensgesellschaften, die entweder eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen oder ein gewerbliches Unternehmen bereits betreiben und eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Verwendungszweck

Finanziert werden Existenzgründungen sowie Vorhaben zur Erweiterung und Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Darlehen
  • Förderbetrag: bis zu 50.000 € (Folgeantragstellung möglich)
  • Laufzeit: Laufzeit und Zinsbindung bis zu höchstens 10 Jahre und 6 tilgungsfreien Monaten
  • Zinssatz: 4,5% p.a.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar

Voraussetzungen

Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Und der Antragssteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännisch Qualifikation für das Gründungsvorhaben verfügen. Weitere Voraussetzungen sind, eine Beratung vor der Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW und eine Begleitberatung während der ersten 2 Jahre durch einen Unternehmensberater.

Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei dem zuständigen STARTERCENTER NRW zu stellen.

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über bei der NRW.BANK zu stellen. Die Mittel werden von der NRW.BANK direkt an den Antragsteller gewährt.

Formularsatz

NRW.Mikrodarlehen

  • Mikromezzaninfonds Deutschland

Hierbei handelt es sich um eine stille Beteiligung, um die Eigenkapitalbasis von Klein- und Kleinstunternehmen zu erhöhen.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind kleine und junge Unternehmen, Existenzgründer sowie Freiberufler. Besonders gefördert werden Unternehmen, die aus einer Arbeitslosigkeit heraus, von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund gegründet werden (besondere Zielgruppe).

Aufgrund der Corona-Pandemie beteiligt sich der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ an Unternehmen, die in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, ohne Sicherheitenprüfung bis zu einem Betrag von 75.000 €.

Verwendungszweck

Gefördert werden Investitionen sowie Betriebsmittelfinanzierungen.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: stille Beteiligung
  • Förderbetrag:
    • bis zu 50.000 €
    • bis zu 150.000 € (maximal 75.000 € pro Vorhaben) für Antragsteller der besonderen Zielgruppe
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Konditionen:
    • vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung von 8% p.a.
    • Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% der Einlagen
    • einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5%
  • Sonstiges: Rückzahlung erfolgt jährlich in gleich hohen Raten, erstmalig nach 7 Jahren

Voraussetzung

Das Vorhaben muss eine ausreichende wirtschaftliche Tätigkeit erwarten lassen.

Antragstellung

Ansprechpartner ist die KBG.

Formularsatz

Mikromezzaninfonds

5. Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Die Landesregierung NRW unterstützt in der Corona-Krise betroffene Künstler, die durch Schließungen von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie Absagen von Veranstaltungen in finanzielle Engpässe geraten könnten.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind freischaffende und professionelle Künstlerinnen und Künstler.

Verwendungszweck

Die Soforthilfen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sollen insbesondere die wirtschaftliche Existenz der Antragssteller sichern und akute Liquiditätsengpässe überbrücken.

Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Einmalzahlung (ohne Rückzahlung)
  • Förderbetrag: bis zu 2.000 €

Voraussetzung

Der Wohnsitzt der Antragsteller muss sich in Nordrhein-Westfallen befinden. Außerdem muss ein Nachweis zur Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Stichtag 15.03.2020) erbracht werden sowie ein Nachweis über den Verdienstausfall, in Form von z.B. Honorarvereinbarungen oder Verträgen.

Antragstellung

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen bis zum 31. Mai 2020 bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

6. Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Um Unternehmen und Start-ups bei Liquiditätsengpässen zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds in einem Umfang von 600 Mrd. € auf den Weg gebracht. Die Unterstützung soll in Form von Garantien und Eigenkapitalhilfen erfolgen.

Der Wirtschaftsstabilisierungsfond besteht aus

  • 400 Mrd. € Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
  • 100 Mrd. € für direkte staatliche Beteiligungen
  • 100 Mrd. € für Refinanzierung durch die KfW

Sobald die Bundesregierung Informationen zu Antragsvoraussetzungen sowie der Antragstellung zur Verfügung stellt, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Dieser Beitrag ist zu erst bei unseren Kollegen von HLB Schumacher erschienen. Weitere Informationen und Regelmäßige Updates finden Sie auch auf: https://www.hlb-schumacher.de