USA: Geplante Verschärfung der Mindestbesteuerung

Mit der US-Steuerreform im Jahr 2017 wurde für Steuerzeiträume ab dem Jahr 2019 eine Mindestbesteuerung, die sog. Base Erosion and Anti-Abuse Tax, kurz: BEAT eingeführt. Diese betrifft ausländische Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in den USA und einem Gruppen-Umsatz der letzten drei Jahre von durchschnittlich mehr als 500 Mio. USD. Sie soll die missbräuchliche Minderung der US-Körperschaftsteuer verhindern. Die gesetzliche Regelung wurde am 2.12.2019 mit klarstellenden Verwaltungsanweisungen untermauert. Die Mindestbesteuerung greift dann, wenn bestimmte Zahlungen an verbundene Unternehmen mehr als 3 % der gesamten US-Betriebsausgaben betragen. Zu solchen Zahlungen gehören u. a. Management Fees, Lizenzgebühren, Zinsaufwendungen oder Personalkosten, nicht jedoch Aufwendungen für den Wareneinkauf. Überschreiten solche Zahlungen die 3 %-Grenze, so werden sie dem zu versteuernden Einkommen fiktiv wieder hinzugerechnet. Anschließend wird für dieses angepasste Einkommen eine Mindeststeuer von derzeit 10 % (ab 2026 von 12,5 %) berechnet. Dann ist entweder die höhere reguläre US-Körperschaftsteuer (derzeit rund 21 %) oder die Mindeststeuer zu bezahlen.

Für deutsche Unternehmer führt die Mindestbesteuerung zu einer echten Doppelbesteuerung, da eine Anrechnung der zusätzlichen Steuer auf die deutsche Steuer nicht möglich sein soll.

Die US-Finanzverwaltung hat ihren Personalbestand aufgestockt, besser vernetzt und geschult. Ein erklärter Schwerpunkt künftiger Prüfungen sind internationale Aspekte, insbesondere bei US-Vertriebsgesellschaften ausländischer Unternehmen mit Verlusten oder niedrigen Gewinnen in den USA.

Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in den USA sollten ihre steuerliche Situation hinsichtlich der vorstehend genannten Aspekte überprüfen, um möglichen Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

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