Vereinfachung des Quellensteuerabzugs in der Europäischen Union

Die Kommission der Europäischen Union hat am 19.6.2023 den Entwurf einer Richtlinie zur Einfüh­rung eines einheitlichen Verfahrens zur Einbehal­tung von Quellensteuer und zur Entlastung davon veröffentlicht. Der Entwurf findet auf Dividenden und Zinszahlungen von börsennotierten Wertpa­pieren Anwendung. Die Mitgliedstaaten sind zur Umsetzung bis zum 31.6.2026 verpflichtet. Die Regelungen sollen dann ab dem 1.7.2027 anzu­wenden sein.

Die EU-Kommission hat am 19.6.2023 die Vereinfachung des Quellensteuerabzugs beschlossen. Dazu wird u. a. eine gemeinsame digitale europäische Ansässigkeitsbescheinigung eingeführt, die sog. eTRC. Die Bescheinigung wird über ein neu einzurichtendes nationales Online-Portal abrufbar sein.

Zudem sollen zwei Schnellverfahren zur Freistellung und zur Erstattung der Quellensteuer eingeführt werden und eine Entlastung innerhalb von 50 Tagen ab Zahlung gewährleisten. Die Mitgliedstaaten haben ein Wahlrecht, für welches der beiden Verfahren (oder eine Kombination daraus) sie sich entscheiden.

Insbesondere große Finanzintermediäre (z. B. Banken) müssen sich in ein nationales Register für zertifizierte Finanzintermediäre eintragen lassen und unterfallen dann einer neuen Meldepflicht. Innerhalb von 25 Tagen ab Auszahlungstag muss dann mitgeteilt werden, von wem bzw. an wen die Dividende oder der Zins gezahlt wurde. Die Meldung erfolgt an die zuständige nationale Stelle bei der Finanzverwaltung, die für die Erstattung und Freistellung der Quellensteuer zuständig ist. Die Zahlungsströme sollen auf diese Weise schneller geprüft werden können.

HINWEIS: Der vorliegende Entwurf erfasst explizit nur Fälle von börsennotierten und börsengehan­delten Wertpapieren, die über Finanzintermediäre (z.B. Banken) verwaltet werden. Entlastungen für Quellensteuern auf konzerninterne Dividenden oder Lizenzvergütungen sind bislang nicht vor­ gesehen.