Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
Die bestehenden Erleichterungen durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz, insbesondere die bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Fall der Überschuldung, laufen am 31.12.2020 aus. Ab dem 1.1.2021 steigen somit die persönlichen Haftungsrisiken für die Geschäftsführer wieder an. Allerdings sind noch Änderungen im Insolvenzrecht geplant. Von den geplanten Änderungen ist insbesondere die positive Fortführungsprognose betroffen, bei deren Vorliegen keine […]
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