Betriebsausgabenabzug für neue Sicherheitseinrichtungen an elektronischen Kassen
Seit dem 1.10.2020 müssen elektronische Kassen bzw. Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, ausgerüstet sein, die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle besteht. In den letzten zehn Jahren angeschaffte Kassen, die bauartbedingt nicht nachgerüstet werden können, dürfen noch bis zum 31.12.2022 verwendet werden. Am 21.8.2020 hat das Bundesfinanzministerium zur steuerlichen […]
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